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Vorsorge
Früherkennung urologischer Krebserkrankungen
Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings garantiert sie keine Rundum-Versorgung.
Zahlreiche ärztliche Leistungen, die durchaus empfohlen werden können, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und dürfen nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Die gesetzliche Krebsvorsorge umfasst nicht alle urologischen Krebserkrankungen, von denen viele lange Zeit ohne Beschwerden verlaufen.
So erfolgt die gesetzliche Untersuchung auf Prostatakrebs nur mittels einer Untersuchung durch den Finger. Dadurch können bei ausreichender Übung dennoch nur etwa die Hälfte der Karzinome Karzinom:
griech: carcinos (Krebs); Eine bösartige Geschwulstbildung des menschlichen und tierischen Gewebes.
frühzeitig erkannt werden.

Kein Wunder, dass die Entdeckungsrate des Prostatakrebses bei der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung in Deutschland äußerst niedrig ist.

Daher empfehlen wir die Vorsorge:

  • für den Mann bis 45 Jahre:
    Nieren, Blase und Hoden
  • für den Mann ab 45 Jahren:
    Nieren, Blase und Prostata

  • für die Frau:
    Nieren und Blase
    * (I.G.E.L. - Leistung, daher keine Kostenübernahme durch die Kassen.)
Der Gesetzgeber sieht für die Frau keine urologische Vorsorge vor. Jedoch ist eine freiwillige Screening-Untersuchung sehr sinnvoll, da sowohl Karzinome der Niere bzw. der Harnröhre oft erst im fortgeschrittenen Stadium Symptome verursachen.