Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen zwar einen
weitgehenden Schutz im Krankheitsfall, allerdings sind diese Leistungen
auf das Maß des Notwendigen begrenzt.
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Leistungen, die nicht notwendig
sind,
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- können Versicherte nicht beanspruchen
- dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken
- dürfen die Krankenkassen nicht bewilligen
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Es gibt allerdings einige urologische Wunschleistungen,
die wir Ihnen hinsichtlich einer sinnvollen medizinischen Versorgung anbieten. |
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